{"id":31,"date":"2016-08-31T19:37:26","date_gmt":"2016-08-31T17:37:26","guid":{"rendered":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/neu\/?page_id=31"},"modified":"2025-09-30T11:00:19","modified_gmt":"2025-09-30T09:00:19","slug":"kommentar-unterhalts-und-steuerberechnungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/kommentar-unterhalts-und-steuerberechnungen\/","title":{"rendered":"Kommentar Steuerberechnungen"},"content":{"rendered":"<a class=\"maxbutton-5 maxbutton maxbutton-unterhalt-und-steuern-maxbutton-id-5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/kommentar-steuerberechnung.pdf\"><span class='mb-text'>DOWNLOAD<\/span><\/a>\n<h6>\u00a0<\/h6>\n<h6>Auflage Oktober 2025<br \/>Daniel B\u00e4hler, F\u00fcrsprecher, ehem. Oberrichter, Bern<br \/>Prof. Dr. Annette Spycher, F\u00fcrsprecherin, LL.M, Bern<br \/>(Steuern Kantone BE, ZH, LU, FR, SO, BS, BS, AG, SG; SchKG-Richtlinien 2009)<\/h6>\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<p>1\u2003Vorbemerkung<br \/>2\u2003Technische Hinweise<br \/>3\u2003Verf\u00fcgbare Tabellen<br \/>4\u2003Aufbau<br \/>5\u2003Funktionsweise<br \/>6\u2003Eingabem\u00f6glichkeiten, Vorgaben in den einzelnen Bl\u00e4ttern und \u00fcbernommene Werte<br \/>6.1\u2003Hauptblatt<br \/>6.2\u2003Steuerangaben<br \/>6.3\u2003Fussangeln bei der Steuerberechnung<br \/>6.4\u00a0 \u00a0 Weitere Bl\u00e4tter<br \/>7\u2003Urheberrecht<\/p>\n<h3>1 Vorbemerkung<\/h3>\n<p>Die Verwendung der vorliegenden Excel-Berechnungsbl\u00e4tter erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Tabellen wurden zwar nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soweit m\u00f6glich getestet. Es besteht jedoch keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit der Berechnungen. Namentlich sind die Steuerangaben jeweils sorgf\u00e4ltig zu kontrollieren und mit allf\u00e4lligen bei den Akten liegenden Steuererkl\u00e4rungen, Veranlagungsverf\u00fcgungen und Steuer-Schlussabrechnungen zu vergleichen.<\/p>\n<p>Es wird die Gesamtsteuerbelastung mit direkten Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern (Kantonssteuer, Gemeindesteuer, Kirchensteuer, Personalsteuer und direkte Bundessteuer) in den gew\u00e4hlten Kantonen (verf\u00fcgbar BE, ZH, LU, FR, SO, BS, BS, AG und SG) ermittelt, wobei eine automatische Abgleichung mit der Unterhaltsberechnung erfolgt. Weitere Abgaben (Wehrdienstpflichtersatz\/Feuerwehrsteuer, Liegenschaftssteuer) k\u00f6nnen durch die Eingabe von Frankenbetr\u00e4gen ebenfalls in die Berechnung aufgenommen werden.<br \/>Die Steuerberechnungen sind auf unselbstst\u00e4ndig erwerbende Personen ausgerichtet. Bei selbstst\u00e4ndig Erwerbenden ist auf dem Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb das entsprechende Feld anzukreuzen und es sind insbesondere die Positionen \u00abNettoeinkommen\u00bb und \u00abBerufskosten\u00bb sowie die Versicherungsabz\u00fcge und der Abzug f\u00fcr private Vorsorge (3. S\u00e4ule) zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dasselbe gilt bei Rentnerinnen und Rentnern.<\/p>\n<p>Die Steuerberechnungen sind standardm\u00e4ssig auf ein volles Jahr ausgerichtet. F\u00fcr die Verh\u00e4ltnisse im Trennungsjahr, die von denjenigen in den Folgejahren stark abweichen k\u00f6nnen, kann das Trennungsdatum eingegeben werden. Die Tabelle ermittelt dann die f\u00fcr die Berechnung zu ber\u00fccksichtigende Anzahl Monate (von der Trennung bis zum Jahresende), gerundet auf einen halben Monat. Die Unterhaltsbeitr\u00e4ge (nicht aber die anderen Faktoren) werden dann auf diese Anzahl Monate statt auf ein ganzes Jahr umgerechnet. Siehe zu dieser Problematik den auf dieser Webseite einsehbaren Beitrag von Daniel B\u00e4hler am 8. Symposium zum Familienrecht an der Universit\u00e4t Freiburg (2015) mit dem Titel \u00abFamilienunterhalt und Steuern\u00bb und aktueller Daniel B\u00e4hler in: Heinz Hausheer\/Annette Spycher (Hrsg.), Handbuch des Unterhaltsrechts, Kapitel 12 Unterhalt und Steuern, Rz. 35 ff.<\/p>\n<p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das mit der elektronischen Berechnung erzielte Ergebnis in jedem Fall gr\u00fcndlich auf Plausibilit\u00e4t und Gerechtigkeit \u00fcberpr\u00fcft werden muss.<\/p>\n<h3>2 Technische Hinweise<\/h3>\n<p>Die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen beruhen auf dem Programm Excel als Bestandteil von Microsoft 365 f\u00fcr Windows 11.<\/p>\n<p>Die Berechnungsbl\u00e4tter enthalten ein Makro, mit welchem eine neue Berechnung der Steuern ausgel\u00f6st werden kann (die erste Berechnung funktioniert ohne Makro). Wenn beim \u00d6ffnen ein Sicherheitshinweis erscheint, so sind die Makros zu aktivieren, wenn die M\u00f6glichkeit einer Neuberechnung gew\u00fcnscht wird. Die Makro-Sicherheitspr\u00fcfung kann im Men\u00fcpunkt \u00abDatei, Optionen, Trust Center, Einstellungen f\u00fcr das Trust Center, Makroeinstellungen\u00bb durch Wahl der Sicherheitsstufe \u00abAlle Makros aktivieren\u00bb deaktiviert werden (auf eigene Verantwortung).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Falls die Steuerberechnung beidseitig Null ergibt und ein Hinweis auf einen Zirkelbezug erscheint, ist im Men\u00fcpunkt \u00abDatei, Optionen, Formeln\u00bb bei \u00abIterative Berechnung aktivieren\u00bb (Excel f\u00fcr Mac: \u00abExcel, Einstellungen, Berechnung\u00bb) ein Haken zu setzen.<\/span><\/p>\n<h3>3 Verf\u00fcgbare Tabellen<\/h3>\n<p>Es bestehen die folgenden mit einer Steuerberechnung versehenen Berechnungsbl\u00e4tter (Arbeitsmappen):<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>11-uh-lebenskosten.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung mit Betreuungsunterhalt nach Lebens(haltungs)kostenmethode und Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td>\u00a0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>15-uh-alternierend.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung f\u00fcr alternierende Betreuung nach familienrechtlichem Grundbedarf und \u00dcberschussverteilung, optional nach Matrix (inkl. Berechnung der prozentualen Betreuungsanteile), mit Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td>\u00a0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>16-uh-ohne_kinder.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung nach familienrechtlichem Grundbedarf mit \u00dcberschussverteilung ohne Kindesunterhalt, mit Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td>\u00a0<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0<\/td>\n<td>\u00a0<\/td>\n<td>\u00a0<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Diese Tabellen sind abgesehen von Sonderf\u00e4llen f\u00fcr alle Arten von Unterhaltsberechnungen verwendbar. In allen Tabellen kann die Sprache von deutsch auf franz\u00f6sisch und umgekehrt umgestellt werden. Siehe zur Funktionsweise auch die Bedienungsanleitung. Die Steuerabz\u00fcge und Tarife wurden f\u00fcr alle aufgenommenen Kantone und die direkte Bundessteuer per 2025 aktualisiert. Beim Kanton AR werden auf der Tabelle 11 die Abz\u00fcge ermittelt, aber die Steuern nicht berechnet.<\/p>\n<h3>4 Aufbau<\/h3>\n<p>Die Arbeitsmappen bestehen aus mehreren miteinander verkn\u00fcpften Tabellenbl\u00e4ttern. Standardm\u00e4ssig erscheint bei den Tabellen 11 und 15 auf dem Bildschirm das Blatt \u00abHauptblatt\u00bb, bei der Tabelle 16 das Blatt \u00abUnterhalt\u00bb. Die anderen Bl\u00e4tter k\u00f6nnen durch Klick auf die entsprechende Bezeichnung in der Leiste unterhalb des Tabellenbereichs ge\u00f6ffnet werden. Wenn diese Leiste nicht erscheint, Gr\u00f6sse des Fensters der Tabelle mit der kleinen Schaltfl\u00e4che oben rechts auf \u00abMaximieren\u00bb schalten.<\/p>\n<p>Zahlen in <span style=\"color: #ff0000;\">roter Schrift<\/span> werden aus dem Hauptblatt \u00a0bzw. dem Blatt \u00abUnterhalt\u00bb direkt oder f\u00fcr die Berechnung von Abz\u00fcgen in die Steuerberechnung \u00fcbernommen. Gelb unterlegte Zellen enthalten Formeln, die nur von erfahrenen Excel-Anwenderinnen und Anwendern ver\u00e4ndert werden sollten. In weisse oder gr\u00fcn unterlegte Zellen k\u00f6nnen Angaben eingef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Berechnungen sind ausschliesslich die in gr\u00fcner Farbe gekennzeichneten Bl\u00e4tter \u00abHauptblatt\u00bb, \u00abSteuerangaben\u00bb und \u00abVorsorge\u00bb auszuf\u00fcllen, sonst besteht die Gefahr von Fehlern. Insbesondere <span style=\"color: #ff5252;\">darf das Blatt \u00abUnterhalt\u00bb nur in der Tabelle 16 f\u00fcr Eingaben verwendet werden.<\/span><\/p>\n<p>Zeilen, welche im konkreten Fall \u00fcberfl\u00fcssig sind (z.B. betreffend Kinder, wenn keine vorhanden sind), d\u00fcrfen nicht gel\u00f6scht werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die ganze Berechnung blockiert wird. Es ist jedoch m\u00f6glich, solche Zeilen auszublenden (Klick mit der rechten Maustaste auf die Zeilennummer, Wahl des Men\u00fcpunktes \u00abAusblenden\u00bb).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Hauptblatt<\/span><br \/>Hier erfolgen s\u00e4mtliche Eingaben zu den Familienverh\u00e4ltnissen, den verf\u00fcgbaren Mitteln und dem Grundbedarf. Dieses Blatt ermittelt auch die Unterhaltsanspr\u00fcche. Mit Klick auf die rote Schaltfl\u00e4che \u00abBerechnen\/calcul\u00bb oben rechts kann die Steuerberechnung neu ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Unterhalt (Tabelle 16), Hilfsblatt (Tabelle 11)<\/span><br \/>Es handelt sich um das fr\u00fchere Berechnungsblatt, in welches die Zahlen aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen werden. So k\u00f6nnen die Ergebnisse des Hauptblattes in der \u00abklassischen\u00bb Darstellungsweise \u00fcberpr\u00fcft werden. In der Tabelle 15 ist dieses Blatt nicht vorhanden. In der Tabelle 16 ersetzt das Blatt Unterhalt das Hauptblatt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Steuerangaben<\/span><br \/>Dieses Blatt beruht auf dem fr\u00fcheren Steuererkl\u00e4rungsformular des Kantons Bern, wurde jedoch gegen\u00fcber diesem vereinfacht. Die meisten Angaben werden direkt aus dem Hauptblatt bzw. dem Blatt \u00abUnterhalt\u00bb bzw. \u00abHilfsblatt\u00bb \u00fcbernommen und auf ein Jahr umgerechnet. Die \u00fcbrigen Zahlen k\u00f6nnen oder m\u00fcssen manuell erg\u00e4nzt werden. Dies gilt insbesondere bei Liegenschaften (Eigenmietwert, Unterhaltsabzug und Schuldzinsenabzug beim Einkommen, bis die Abschaffung des Eigenmietwerts umgesetzt ist; Steuerwert und hypothekarische Belastung beim Verm\u00f6gen). Oben auf dem Blatt werden die anwendbaren Tarife, die massgebenden Steuerf\u00fcsse, Angaben \u00fcber die Art der Einkommenserzielung und die Vorsorgesituation eingetragen. Am Ende der Berechnung resultiert das steuerbare Einkommen und Verm\u00f6gen f\u00fcr ein Jahr.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Vorsorge<\/span><br \/>Mit diesem Blatt wird der Vorsorgeunterhalt nach der Methode des Beitragsausfalls gem\u00e4ss den Urteilen des Bundesgerichts <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=5A_210%2F2008&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F14-11-2008-5A_210-2008&amp;number_of_ranks=28\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">5A_210\/2008<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=5A_899%2F2012&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F18-02-2013-5A_899-2012&amp;number_of_ranks=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">5A_899\/2012<\/a> ermittelt, sofern im Hauptblatt der Jahrgang des wirtschaftlich schw\u00e4cheren Ehegatten eingetragen ist. Das Resultat wird in das Hauptblatt \u00fcbertragen, wenn dort der entsprechende Schalter auf \u00abj\u00bb oder \u00abo\u00bb eingestellt ist oder auf dem Blatt \u00abVorsorge\u00bb die rote Schaltfl\u00e4che \u00ab\u00dcbertragen\/reporter\u00bb angeklickt wird. Zudem wird im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb ein Abzug f\u00fcr Einlage in die 3. S\u00e4ule im Umfang des Vorsorgeunterhalts (unter Beachtung der Maximalbetr\u00e4ge) eingetragen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Steuerberechnung<\/span><br \/>In diesem Blatt werden die Angaben aus dem Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb und die Ergebnisse der Berechnungen im Blatt \u00abTarife\u00bb zusammengetragen. Es resultiert die gesamte Belastung mit direkten Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern sowie allenfalls weiteren Abgaben in einem Jahr und in einem Monat. Nicht ber\u00fccksichtigt sind kantonale Besonderheiten (mit Ausnahme der \u00abVerm\u00f6genssteuerbremse\u00bb im Kanton Bern). Hier muss eine manuelle Korrektur vorgenommen werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Grundlagen<\/span><br \/>Dieses Blatt enth\u00e4lt s\u00e4mtliche Grundlagen, welche automatisch in die Bl\u00e4tter \u00abHauptblatt\u00bb bzw. \u00abUnterhalt\u00bb und \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbernommen werden (Grundbetr\u00e4ge f\u00fcr Existenzminimum, Familienzulagen, Steuerfuss des Kantons und mittlerer Steuerfuss f\u00fcr Gemeinde- und Kirchensteuer, Steuerabz\u00fcge etc.). Diese Vorgabewerte k\u00f6nnen in den mit dem Kantonskennzeichen und \u00abBund\u00bb \u00fcberschriebenen Spalten ge\u00e4ndert werden, um Neuerungen Rechnung zu tragen oder Fehler zu korrigieren. Es kann so auch der lokale Steuerfuss als Standard eingesetzt werden. Die beiden mit \u00abName 2\u00bb und \u00abName 1\u00bb (Tabellen 11 und 15), bzw. \u00abn1\u00bb und \u00abn2\u00bb (Tabelle 16) \u00fcberschriebenen Spalten d\u00fcrfen jedoch nicht ver\u00e4ndert werden, da sie Formeln enthalten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Tarife<\/span><br \/>Dieses Blatt enth\u00e4lt die anwendbaren Steuertarife f\u00fcr die direkte Bundessteuer der nat\u00fcrlichen Personen sowie die Einkommens- und Verm\u00f6genssteuer der ber\u00fccksichtigten Kantone und ihrer Gemeinden. Es dient im Weiteren dazu, bei den Kantonen Aargau, Bern, Freiburg und Luzern den Abzug f\u00fcr bescheidene Einkommen zu errechnen.<\/p>\n<p>Beim Bund wird der j\u00e4hrliche Steuerbetrag nach dem anwendbaren Tarif (2025) errechnet. Bei den Kantonen resultieren die einfachen Steuerbetr\u00e4ge nach dem anwendbaren Tarif.<\/p>\n<h3>5 Funktionsweise<\/h3>\n<p>Zuerst sind die Angaben im Hauptblatt (bei der Tabelle 16 im Blatt \u00abUnterhalt\u00bb) einzutragen. Unter \u00abLaufende Steuern\u00bb kann an Stelle des automatisch berechneten ein anderweitig ermittelter Steuerbetrag eingetragen werden, ohne dass die sp\u00e4tere Neuberechnung mit Klick auf die rote Schaltfl\u00e4che dadurch beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>Anschliessend sind auf dem Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb die automatisch \u00fcbernommenen Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Die automatische Steuerberechnung wird laufend aktualisiert, solange die Angaben in der Zeile \u00abLaufende Steuern\u00bb nicht \u00fcberschrieben werden. Es ist dabei aber darauf zu achten, ob neuen Eintr\u00e4ge im Hauptblatt nicht eine Anpassung der Steuerangaben erfordern. Nach allf\u00e4lligem \u00dcberschreiben der Steuerbetr\u00e4ge im Hauptblatt kann die Steuerberechnung durch Klicken auf die Schaltfl\u00e4che \u00abBerechnen\/calcul\u00bb neu ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Wenn bei den laufenden Steuern der Fehlerwert #NULL! oder #WERT! erscheint, kann dieser mit der Delete-Taste gel\u00f6scht werden. Danach funktioniert die Steuerberechnung wieder, wenn die Ursache des Fehlers behoben ist. Mit Klick auf die rote Schaltfl\u00e4che kann die Steuerberechnung neu ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Da Steuern und Unterhaltsbeitr\u00e4ge gegenseitig voneinander abh\u00e4ngig sind und es sich somit mathematisch um einen Zirkelbezug handelt, verwendet Excel eine Ann\u00e4herungsberechnung (Iteration) in maximal 100 Schritten.<\/p>\n<p>Die Berechnung der Vorsorgel\u00fccke auf dem Blatt \u00abVorsorge\u00bb erfolgt automatisch aufgrund der Angaben im Hauptblatt.<\/p>\n<p>Die Steuerberechnung kann auch ohne Unterhaltsberechnung als eigenst\u00e4ndiges Programm verwendet werden. In diesem Fall sind die Angaben direkt in die Bl\u00e4tter \u00abSteuerangaben\u00bb (wenn das steuerbare Einkommen ermittelt werden soll) oder \u00abSteuerberechnung\u00bb (wenn das steuerbare Einkommen bekannt ist) einzutragen. Sonst sollte das Blatt \u00abSteuerberechnung\u00bb nicht ver\u00e4ndert werden, da es ausschliesslich Angaben aus dem Hauptblatt bzw. dem Blatt \u00abUnterhalt\u00bb und dem Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb verarbeitet.<\/p>\n<h3>6 Eingabem\u00f6glichkeiten, Vorgaben in den einzelnen Bl\u00e4ttern und \u00fcbernommene Werte<\/h3>\n<p>Die nachfolgend beschriebenen vorgegebenen Werte k\u00f6nnen ver\u00e4ndert werden, soweit sie nicht aus einem anderen Blatt \u00fcbernommen werden und somit gegebenenfalls dort zu \u00e4ndern sind.<\/p>\n<h3>6.1 Hauptblatt<\/h3>\n<p>Bei der Tabelle 16 gelten diese Ausf\u00fchrungen f\u00fcr das Blatt \u00abUnterhalt\u00bb.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Jahr der Berechnung:<\/span> Wenn ein Trennungsdatum eingegeben ist, wird das Trennungsjahr vorgegeben, sonst bis im September das laufende Jahr, ab Oktober das n\u00e4chste Jahr. Die Angabe kann \u00fcberschrieben werden (Dropdown-Men\u00fc).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Wohnsitzkanton:<\/span> Es kann \u00abBE\u00bb, \u00abZH\u00bb, \u00abLU\u00bb, \u00abFR\u00bb, \u00abSO\u00bb, \u00abBS\u00bb, \u00abBL\u00bb, \u00abAG\u00bb, \u00abSG\u00bb oder \u00abAR\u00bb eingegeben werden, wobei f\u00fcr den Kanton AR bloss die Abz\u00fcge, nicht jedoch die Steuerbetr\u00e4ge ermittelt werden (nur Tabelle 11). Wird ein anderer Kanton angegeben, so sind alle Angaben einschliesslich Steuerbetr\u00e4ge manuell einzutragen. Auf dem Blatt erscheinen die Angaben desjenigen Kantons, dessen Kurzzeichen im Alphabet unmittelbar vor dem eingegebenen figuriert. Siehe zur Steuerberechnung f\u00fcr andere Kantone mit Hilfe eines Steuerrechners auf dem Internet den Artikel von Daniel B\u00e4hler, Unterhaltsberechnungen \u2013 von der Methode zu den Franken, FamPra.ch 2015, 271, 308. Empfehlenswert sind die Steuerrechner der <a href=\"https:\/\/swisstaxcalculator.estv.admin.ch\/#\/calculator\/income-wealth-tax\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung ESTV<\/a> (swisstaxcalculator) und der <a href=\"https:\/\/www.helvetia.ch\/steuerrechner\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Helvetia Versicherung<\/a>.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Kinder: <\/span>Es k\u00f6nnen in der Tabelle 11 minderj\u00e4hrige oder vollj\u00e4hrige Kinder in die Spalten f\u00fcr Kinder aufgenommen werden. Bei vollj\u00e4hrigen Kindern werden im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb die auf sie entfallenden Unterhaltsbeitr\u00e4ge beim Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und bei den Abz\u00fcgen des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen. Die Kinderabz\u00fcge werden gem\u00e4ss Steuerpraxis dem unterhaltspflichtigen Elternteil angerechnet. Nicht ber\u00fccksichtigt werden die besonderen Verh\u00e4ltnisse im Jahr der Vollj\u00e4hrigkeit (Ausscheidung Unterhaltsbeitr\u00e4ge und Kinderabzug pro rata temporis) und die teilweise bestehende M\u00f6glichkeit des nicht zum Kinderabzug berechtigten Elternteils, einen Unterst\u00fctzungsabzug geltend zu machen (siehe dazu \u00a0f\u00fcr den Kanton Bern das <a href=\"https:\/\/www.sv.fin.be.ch\/content\/dam\/sv_fin\/dokumente\/de\/merkblaetter\/einkommens_vermoegenssteuer\/aktuelles_steuerjahr\/mb12_ev_familienbesteuerung_de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Merkblatt 12 der kantonalen Steuerverwaltung<\/a>). Beim Vorhandensein vollj\u00e4hriger Kinder sind die Steuerangaben besonders gr\u00fcndlich zu \u00fcberpr\u00fcfen. In der Tabelle 15 sind die steuerlichen Besonderheiten bei vollj\u00e4hrigen Kindern mit manuellen Anpassungen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Verf\u00fcgbare Mittel allgemein:<\/span> Die Angaben aus dem Hauptblatt werden mit 12 multipliziert in die entsprechende Zeile im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbertragen, wobei bei der \u00dcbertragung der Anteil 13. Monatslohn zum Nettoeinkommen addiert wird. Die Zeilen sollten deshalb nicht f\u00fcr andere Einkommensbestandteile als die vorgegebenen verwendet werden. Es ist hingegen m\u00f6glich, die unteren, leeren Zeilen auszuf\u00fcllen. Neue Zeilen sollten nicht eingef\u00fcgt werden, da sonst das Makro f\u00fcr die Neuberechnung der Steuern Eintr\u00e4ge in falsche Zellen liefert. Die Angaben in standardm\u00e4ssig leeren Zeilen m\u00fcssen gegebenenfalls manuell in das Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbertragen werden (unter Multiplikation mit 12). Bei Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit im Trennungsjahr ist bei der Berechnung f\u00fcr dieses Jahr im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb eine manuelle Anpassung auf das bis zum Jahresende effektiv geflossene Einkommen vorzunehmen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Familienzulagen:<\/span> Es werden anhand des Alters der Kinder die Familienzulagen f\u00fcr private Arbeitsverh\u00e4ltnisse im Wohnsitzkanton des berechtigten Elternteils ermittelt und eingetragen. Der Wert kann \u00fcberschrieben werden. Die aktuellen Ans\u00e4tze der Familienzulagen k\u00f6nnen von der <a href=\"https:\/\/www.bsv.admin.ch\/bsv\/de\/home\/sozialversicherungen\/famz\/grundlagen-und-gesetze\/ansaetze.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseite des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung<\/a> abgerufen werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Anteil 13. Monatslohn:<\/span> Es wird das Nettoeinkommen durch 12 geteilt. Allenfalls ist die Angabe manuell zu korrigieren, da auf dem 13. Monatslohn in der Regel keine Beitr\u00e4ge f\u00fcr die berufliche Vorsorge erhoben werden.\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Renteneinkommen:<\/span> Diese sind in die daf\u00fcr vorgesehenen Zeilen einzuf\u00fcgen, da sonst Berufskosten berechnet w\u00fcrden. Die Renten aus beruflicher Vorsorge sind f\u00fcr die direkte Bundessteuer unter Umst\u00e4nden nur zu 80 % steuerbar, was manuell korrigiert werden muss. Bei Renten aus Lebensversicherungen ist im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb anzugeben, welcher Anteil davon als Einkommen besteuert wird (Art. 22 Abs. 3 DBG, Art. 7 Abs. 2 StHG). Es wird ein Anteil von 40 % vorgegeben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Liegenschaftsertr\u00e4ge:<\/span> Die Ertr\u00e4ge vermieteter Liegenschaften sind netto (unter Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten) beim Einkommen aufzuf\u00fchren. Werden Bruttoertr\u00e4ge und Kosten eingegeben, f\u00e4llt das Einkommen zu hoch aus und ergibt sich bei den Ausgaben eine Vermischung mit dem Grundbedarf.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Grundbedarf allgemein:<\/span> Bei zus\u00e4tzlichen Bestandteilen des Grundbedarfs ist es m\u00f6glich, die unteren, leeren Zeilen auszuf\u00fcllen. Wenn es sich um abzugf\u00e4hige Auslagen handelt, m\u00fcssen die Angaben manuell in das Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Grundbetrag:<\/span> Es wird bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden der Wert nach den SchKG-Richtlinien vorgegeben. Eine manuelle Anpassung ist m\u00f6glich. Bei Personen in Wohngemeinschaft muss der Grundbetrag manuell eingegeben werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Telekommunikation\/Mobiliarversicherung:<\/span> Bei Wohnsitz in gewissen Kantonen wird eine Pauschale (bei Personen in Wohngemeinschaft halbiert) vorgegeben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Arbeitsweg:<\/span> Die in dieser Zeile eingetragenen Betr\u00e4ge werden in die Steuerberechnung (Ermittlung der Berufskosten) \u00fcbernommen. Diese Zeile darf nicht anderweitig verwendet werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Zuschlag f\u00fcr ausw\u00e4rtiges Essen:<\/span> Die in dieser Zeile eingetragenen Betr\u00e4ge werden unter ann\u00e4herungsweiser Aufrechnung auf den abzugf\u00e4higen Betrag in die Steuerberechnung (Ermittlung der Berufskosten) \u00fcbernommen. Damit die Aufrechnung stimmt, muss der Zuschlag dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum (10 Franken pro Hauptmahlzeit) entsprechen. Diese Zeile darf nicht anderweitig verwendet werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Laufende Steuern:<\/span> Es wird laufend der automatisch ermittelte Steuerbetrag eingetragen. Die Steueranteile der Kinder werden gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-III-457%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 147 III 457<\/a> E. 4.2.3 ausgeschieden. Die ermittelten Steuerbetr\u00e4ge k\u00f6nnen \u00fcberschrieben werden. Nach dem \u00dcberschreiben kann mittels Klick auf die Schaltfl\u00e4che \u00abBerechnen\/calcul\u00bb eine Neuberechnung mit den vorhandenen Steuerangaben ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Private Vorsorge\/Lebensversicherungen:<\/span> Bei einem Eintrag in dieser Zeile wird bei den Steuerangaben automatisch ein entsprechender Abzug f\u00fcr Einlagen in die 3. S\u00e4ule (unter Ber\u00fccksichtigung der Maximalbetr\u00e4ge) eingef\u00fcgt. Dieser Eintrag kann gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Unterhaltsbeitr\u00e4ge an Dritte:<\/span> Bei einem Eintrag in dieser Zeile wird ein Vermerk in die Steuerangaben eingef\u00fcgt, da der Betrag unter Umst\u00e4nden abzugf\u00e4hig ist (nicht bei Unterhaltsbeitr\u00e4gen an vollj\u00e4hrige Kinder). Der Abzug muss im Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb von Hand eingetragen werden. Bei nicht abziehbaren Unterhaltsbeitr\u00e4gen an vollj\u00e4hrige Kinder ist zu beachten, dass vom unterhaltspflichtigen Elternteil der Kinderabzug und der Kinderzuschlag f\u00fcr den Versicherungsabzug und vom anderen Elternteil gegebenenfalls der Unterst\u00fctzungsabzug geltend gemacht werden kann.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Sparquote<\/span> (Eingabe oben bei den Angaben \u00fcber die Familie): Diese betr\u00e4gt standardm\u00e4ssig Null. F\u00fcr eine Sparquote sind in der Regel nur bei einem Gesamteinkommen ab 10\u2019000 Franken gen\u00fcgend Mittel vorhanden. Die Sparquote wird vorgabeweise im Verh\u00e4ltnis der Einkommen der Ehegatten (exkl. Familienzulagen) aufgeteilt. Die Aufteilung kann ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Das Blatt berechnet die Unterhaltsbeitr\u00e4ge und teilt sie in Kinderunterhalt (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt) und gegebenenfalls pers\u00f6nlichen Unterhalt f\u00fcr den hauptbetreuenden Elternteil auf. Siehe dazu die <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/bedienungsanleitung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bedienungsanleitung<\/a>.\u00a0<\/p>\n<h3>6.2 Steuerangaben<\/h3>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Steuertarif:<\/span> Es wird gepr\u00fcft, ob die Person minderj\u00e4hrige Kinder unter ihrer Obhut hat. Wenn ja, wird der Tarif f\u00fcr Verheiratete und Einelternfamilien, sonst derjenige f\u00fcr Alleinstehende vorgegeben. Auf der Tabelle 15 ist anzukreuzen, welchem Elternteil der erm\u00e4ssigte Tarif zukommt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Elterntarif f\u00fcr die direkte Bundessteuer:<\/span> In der Tabelle 11 wird die Anzahl der im Haushalt des betreffenden Elternteils lebenden Kinder aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen. In der Tabelle 15 ist die Zahl der zum Elterntarif berechtigenden Kinder manuell einzutragen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Selbstst\u00e4ndig:<\/span> Wenn dieses Feld angekreuzt ist, werden die Berufskosten auf Null gesetzt (bei selbstst\u00e4ndig Erwerbenden sind sie im Reingewinn enthalten).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Vorsorge:<\/span> Die Angaben betreffend BVG und 3. S\u00e4ule werden ben\u00f6tigt, um den Versicherungsabzug korrekt zu ermitteln. Wer weder \u00fcber eine zweite noch \u00fcber eine dritte S\u00e4ule verf\u00fcgt, kann den h\u00f6heren Versicherungsabzug geltend machen.<\/p>\n<p>Beim <span style=\"color: #ff5252;\">BVG<\/span> wird das Feld angekreuzt, wenn das Bruttoeinkommen (Nettoeinkommen x 1.14) die Eintrittsschwelle \u00fcbersteigt. Bei einem geringeren Einkommen wird zur Pr\u00fcfung aufgefordert.<\/p>\n<p>Bei der <span style=\"color: #ff5252;\">3. S\u00e4ule<\/span> wird das Feld angekreuzt, wenn im Hauptblatt in der Zeile \u00abPrivate Vorsorge\/Lebensversicherungen\u00bb ein Eintrag erfolgt ist. Der entsprechende Betrag wird im Feld \u00abPrivate Vorsorge (3. S\u00e4ule)\u00bb eingetragen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Steuerf\u00fcsse\/Steueranlagen\/Steuereinheiten:<\/span> Es werden in der Tabelle mittlere Steuerf\u00fcsse f\u00fcr Gemeinde- und Kirchensteuern vorgegeben. Die Werte k\u00f6nnen \u00fcberschrieben werden. Die Steuerf\u00fcsse k\u00f6nnen auf den Webseiten der <a href=\"https:\/\/swisstaxcalculator.estv.admin.ch\/#\/taxdata\/tax-rates\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung<\/a> und der zust\u00e4ndigen kantonalen Steuerverwaltungen abgerufen werden.<\/p>\n<p>Steueranlage Kanton Bern: Es wird eine mittlere Steueranlage von 170.00 (= 1.70) f\u00fcr die Gemeindesteuer und 20.0000 (= 0.2000) f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Z\u00fcrich: Es wird ein Steuerfuss von 115 % f\u00fcr die Gemeindesteuer und 12 % f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuereinheit Kanton Luzern: Es wird eine Steuereinheit von 190.00 (= 1.90) f\u00fcr die Gemeindesteuer und 25.0000 (= 0.25) f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Freiburg: Es wird ein Steuerfuss von 80 % f\u00fcr die Gemeindesteuer, von 10 % f\u00fcr die Kirchensteuer auf dem Einkommen und von 15 % f\u00fcr die Kirchensteuer auf dem Verm\u00f6gen vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Solothurn: Es wird ein Steuerfuss von 120 % f\u00fcr die Gemeindesteuer und 18 % f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Basel-Landschaft: Es wird ein Steuerfuss von 60 % f\u00fcr die Gemeindesteuer und 0.0065 f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Basel-Stadt: Es wird ein Steuerfuss von 50 % f\u00fcr den Kanton und von 50 % f\u00fcr die Gemeinde (f\u00fcr die Aussengemeinden anzupassen) sowie von 8 % f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton Aargau: Es wird ein Steuerfuss von 100 % f\u00fcr die Gemeindesteuer und 20 % f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p>Steuerfuss Kanton St. Gallen: Es wird ein Steuerfuss von 120 % f\u00fcr die Gemeindesteuer und 25 % f\u00fcr die Kirchensteuer vorgegeben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Unterhaltsbeitr\u00e4ge unter den Ehegatten\/Eltern (inkl. solche f\u00fcr Kinder):<\/span> Die Angaben in den rot unterlegten Feldern sind das Ergebnis der Unterhaltsberechnung und d\u00fcrfen nicht \u00fcberschrieben werden, es sei denn, die Steuerberechnung werde als eigenst\u00e4ndiges Programm eingesetzt. Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder werden auf der Tabelle 11 in der n\u00e4chsten Zeile abgezogen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Einkommen allgemein:<\/span> Es werden die mit 12 multiplizierten Angaben aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen, einschliesslich der Familienzulagen (Ausnahme: Aufrechnungen, selbst genutztes Wohneigentum und weitere Einkommensbestandteile). Der Anteil 13. Monatslohn und das Zusatzeinkommen (Unterschied zum Nebenerwerbseinkommen beachten) sind im Nettoeinkommen integriert. Bei besonderen Einkommensarten (Renten) muss die Wegleitung zur Steuererkl\u00e4rung konsultiert werden.<\/p>\n<p>Wenn im Hauptblatt beim Nettoeinkommen Abz\u00fcge gemacht werden, die steuerlich nicht zul\u00e4ssig sind, muss in der daf\u00fcr vorgesehenen Zeile eine Aufrechnung vorgenommen werden (Multiplikation mit 12 nicht vergessen!).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Berufskosten auf Erwerbseinkommen:<\/span> Es erfolgt eine ann\u00e4herungsweise Berechnung entsprechend dem Einlageblatt zur Steuererkl\u00e4rung. Die Arbeitswegkosten werden aus dem Hauptblatt direkt \u00fcbernommen und gegebenenfalls auf die geltenden Maxima gek\u00fcrzt. Die monatlichen Kosten f\u00fcr ausw\u00e4rtige Verpflegung aus dem Hauptblatt werden auf die steuerlichen Abzugsm\u00f6glichkeiten hochgerechnet. Im Weiteren werden 3 % vom Nettoeinkommen als allgemeine Berufskosten angerechnet (nicht im Kanton BS; in Kanton BL und SG gelten besondere Regelungen). Weiteren Kostenfaktoren wird nicht Rechnung getragen. Diese sind gegebenenfalls manuell einzutragen. Im Zweifelsfall sollte eine Berechnung mit dem Formular der Steuererkl\u00e4rung vorgenommen werden. Selbstst\u00e4ndig erwerbende Personen weisen ihre Berufskosten im Gesch\u00e4ftsabschluss als Aufwand aus und k\u00f6nnen sie daher nicht als Abzug geltend machen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Berufskosten auf Nebenerwerbseinkommen:<\/span> 20 % des Nettoeinkommens aus Nebenerwerb.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Versicherungsabzug gew\u00f6hnlich:<\/span> Die Krankenversicherungspr\u00e4mien werden bei den Kantonen BE, FR, AG und AR zu fixen Betr\u00e4gen angerechnet. Werden bei den \u00fcbrigen Kantonen und beim Bund die dort geltenden H\u00f6chstbetr\u00e4ge nicht erreicht, so ist zu pr\u00fcfen, ob allenfalls Pr\u00e4mien f\u00fcr Lebensversicherungen oder Zinsen auf Sparkapitalien ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Bei vollj\u00e4hrigen Kindern ist auf der Tabelle 15 die zus\u00e4tzliche Abzugsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die unterhaltspflichtige Person manuell zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Versicherungsabzug hoch:<\/span> Personen, die \u00fcber keine zweite oder dritte S\u00e4ule verf\u00fcgen, k\u00f6nnen in gewissen Kantonen erh\u00f6hte Abz\u00fcge geltend machen. Dies wird anhand der Eintr\u00e4ge in den Zeilen \u00abBVG\u00bb und \u00ab3. S\u00e4ule\u00bb gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Drittbetreuung von Kindern:<\/span> Es werden die Angaben aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen, unter Ber\u00fccksichtigung der im jeweiligen Kanton und beim Bund geltenden maximalen Abzugsm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Pers\u00f6nliche\/Sozialabz\u00fcge:<\/span> Die folgenden Abz\u00fcge bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens werden anhand der Angaben im Hauptblatt automatisch ermittelt (ohne Gew\u00e4hr): Alleinstehend mit eigenem Haushalt (BE), Kinderabzug, alleinstehend mit eigenem Haushalt und Kindern (BE und BS), Rentnerabzug (BS und BL), zus\u00e4tzlicher bzw. nach Alter oder Anzahl Kinder erh\u00f6hter Kinderabzug (verschiedene Kantone). Die \u00fcbrigen Abz\u00fcge m\u00fcssen von Hand eingesetzt werden. Bei der Berechnung des steuerbaren Verm\u00f6gens wird ein allf\u00e4lliger Kinderabzug automatisch errechnet.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Abzug bescheidene Einkommen<\/span> (Kantone BE, AG, FR und LU): Dieser Abzug wird anhand der Eintr\u00e4ge auf dem Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb auf dem Blatt \u00abTarife\u00bb ermittelt und in das Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbernommen.<\/p>\n<h3>6.3 Fussangeln bei der Steuerberechnung<\/h3>\n<p>Siehe auch den Beitrag von Daniel B\u00e4hler am 8. Symposium zum Familienrecht an der Universit\u00e4t Freiburg (2015) mit dem Titel <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/test\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00abFamilienunterhalt und Steuern\u00bb<\/a> auf dieser Webseite.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Entsch\u00e4digungen in Rentenform<\/span> kann der pflichtige Ehegatte abziehen und der berechtigte Ehegatte muss sie versteuern; <span style=\"color: #ff5252;\">Entsch\u00e4digungen in Kapitalform<\/span>, auch entsprechende Abzahlungen, k\u00f6nnen hingegen vom leistenden Ehegatten nicht abgezogen werden und werden beim empfangenden Ehegatten nicht besteuert.<\/p>\n<p>Im <span style=\"color: #ff5252;\">Jahr der Trennung<\/span> werden nur die effektiv geleisteten Unterhaltsbeitr\u00e4ge beim unterhaltspflichtigen Ehegatten zum Abzug zugelassen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten besteuert (keine Umrechnung auf einen Jahresbetrag), die Kinderabz\u00fcge stehen hingegen vollumf\u00e4nglich dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zu; damit liegt die Steuerlast zum gr\u00f6ssten Teil beim unterhaltspflichtigen Ehegatten.<\/p>\n<p>Bei <span style=\"color: #ff5252;\">alternierender Betreuung<\/span> (Tabelle 15):<br \/>Werden Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kinder geleistet, so ist unabh\u00e4ngig von deren H\u00f6he ausschliesslich der empfangende Elternteil zu den Kinderabz\u00fcgen und zum erm\u00e4ssigten Tarif berechtigt.<\/p>\n<p>Werden keine Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kinder geleistet, so kann bei der direkten Bundessteuer jeder Elternteil den halben Kinderabzug sowie den halben Versicherungs- und Sparzinsenabzug f\u00fcr das Kind geltend machen.<\/p>\n<p>Bei den kantonalen Steuern sind die Regelungen unterschiedlich. Die Berechtigung zum erm\u00e4ssigten Tarif steht demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt zur Hauptsache bestreitet. Dies richtet sich nach dem h\u00f6heren Betreuungsanteil bzw. dem Einkommen (siehe dazu <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;from_year=1954&amp;to_year=2020&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;from_date_push=&amp;top_subcollection_clir=bge&amp;query_words=141+II+338&amp;part=all&amp;de_fr=&amp;de_it=&amp;fr_de=&amp;fr_it=&amp;it_de=&amp;it_fr=&amp;orig=&amp;translation=&amp;rank=1&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F141-II-338%3Ade&amp;number_of_ranks=5&amp;azaclir=clir\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BGE 141 II 338<\/a> E. 6.3 S. 347).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder<\/span> k\u00f6nnen ab dem Tag ihrer Vollj\u00e4hrigkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden und sind vom bisher obhutsberechtigten Elternteil nicht mehr zu versteuern, was eine Verschiebung der Steuerlast auf den unterhaltspflichtigen Elternteil zur Folge hat.<\/p>\n<p>Den Kinderabzug sowie den Versicherungs-und Sparzinsenabzug f\u00fcr ein <span style=\"color: #ff5252;\">vollj\u00e4hriges Kind<\/span>, das beim einen Elternteil wohnt und vom anderen Unterhaltsbeitr\u00e4ge erh\u00e4lt, kann in der Regel derjenige Elternteil geltend machen, der die Unterhaltszahlungen leistet. Der andere Elternteil kann den Unterst\u00fctzungsabzug geltend machen, sofern seine Leistungen (Geldleistungen und Naturalleistungen) mindestens in der H\u00f6he des Abzuges erfolgen. Der erm\u00e4ssigte Tarif steht grunds\u00e4tzlich demjenigen Elternteil zu, mit dem das Kind zusammen lebt. \u00a0Im Jahr der Vollj\u00e4hrigkeit wird der Kinderabzug pro rata temporis aufgeteilt (<a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=2C_905%2F2017&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F11-03-2019-2C_905-2017&amp;number_of_ranks=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BGer 2C_905\/2017<\/a>).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Kinderrenten<\/span> von Sozialversicherungen f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder sind vom rentenberechtigten Elternteil zu versteuern. Anders die AHV-Halbwaisenrenten, die ab dem Jahr der Vollj\u00e4hrigkeit vom Kind zu versteuern sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr nicht gemeinschaftlich genutzte <span style=\"color: #ff5252;\">Liegenschaften<\/span> in gemeinschaftlichem Eigentum siehe BE TaxInfo, Einkommens- und Verm\u00f6genssteuer, Art. 38 StG-BE, <a href=\"https:\/\/www.taxinfo.sv.fin.be.ch\/taxinfo\/85ba7695-04b5-4daf-a777-3556661a962e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mit- und Gesamteigentum an Liegenschaften<\/a> und die Tabelle 19.<\/p>\n<h3>6.4 Weitere Bl\u00e4tter<\/h3>\n<p>Die Ermittlung des Beitragssatzes BVG im Blatt \u00abVorsorge\u00bb erfolgt aufgrund des Alters des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Art. 16 BVG). Im \u00dcbrigen werden die gesetzlichen Werte vorgegeben. Sie k\u00f6nnen \u00fcberschrieben werden, wenn sie nicht mehr aktuell sind. Die Berechnung erfolgt nach der in den Urteilen des Bundesgerichts 5A_210\/2008 und 5A_899\/2012 vorgezeichneten Methode des Beitragsausfalls. Siehe dazu die Bedienungsanleitung und die <a href=\"http:\/\/www.berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/vorsorgeunterhalt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">separate Kurzanleitung<\/a>.<\/p>\n<p>Auf den Bl\u00e4ttern \u00abSteuerberechnung\u00bb und \u00abTarife\u00bb sollten nur dann Eintr\u00e4ge vorgenommen werden, wenn diese eigenst\u00e4ndig verwendet werden, ansonsten wird die ganze Berechnung verf\u00e4lscht.<\/p>\n<h3>7 Urheberrecht<\/h3>\n<p>Die Tabellen k\u00f6nnen f\u00fcr die eigenen Bed\u00fcrfnisse unbeschr\u00e4nkt ver\u00e4ndert und kopiert werden. Weitergabe in elektronischer Form ist hingegen nicht gestattet, ausgenommen elektronische Ausdrucke im Format PDF.<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Auflage Oktober 2025Daniel B\u00e4hler, F\u00fcrsprecher, ehem. Oberrichter, BernProf. Dr. Annette Spycher, F\u00fcrsprecherin, LL.M, Bern(Steuern Kantone BE, ZH, LU, FR, SO, BS, BS, AG, SG; SchKG-Richtlinien 2009) Inhalt 1\u2003Vorbemerkung2\u2003Technische Hinweise3\u2003Verf\u00fcgbare Tabellen4\u2003Aufbau5\u2003Funktionsweise6\u2003Eingabem\u00f6glichkeiten, Vorgaben in den einzelnen Bl\u00e4ttern und \u00fcbernommene Werte6.1\u2003Hauptblatt6.2\u2003Steuerangaben6.3\u2003Fussangeln bei der Steuerberechnung6.4\u00a0 \u00a0 Weitere Bl\u00e4tter7\u2003Urheberrecht 1 Vorbemerkung Die Verwendung der vorliegenden Excel-Berechnungsbl\u00e4tter erfolgt auf eigene &hellip; <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/kommentar-unterhalts-und-steuerberechnungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kommentar Steuerberechnungen<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-31","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=31"}],"version-history":[{"count":60,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":27355,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions\/27355"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}