{"id":78,"date":"2016-09-01T20:06:02","date_gmt":"2016-09-01T18:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/neu\/?page_id=78"},"modified":"2025-12-26T22:06:11","modified_gmt":"2025-12-26T21:06:11","slug":"bedienungsanleitung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/bedienungsanleitung\/","title":{"rendered":"Bedienungsanleitung"},"content":{"rendered":"<a class=\"maxbutton-14 maxbutton maxbutton-bedienungsanleitung-maxbutton-id-14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/bedienungsanleitung.pdf\"><span class='mb-text'>DOWNLOAD<\/span><\/a>\n<hr \/>\n<h6>Auflage Oktober 2025<br \/>\nDaniel B\u00e4hler, F\u00fcrsprecher, ehem. Oberrichter, Bern<br \/>\nProf. Dr. Annette Spycher, F\u00fcrsprecherin, LL.M, Bern<\/h6>\n<h6>Es gelten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h6>\n<h6>Stand: 30.09.2025<\/h6>\n<p>Die Tabellen f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung sind in den Kantonen Bern, Z\u00fcrich, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und St. Gallen einsetzbar (aktualisiert per 2025), die \u00fcbrigen Tabellen in der gesamten Schweiz. Zur Verwendung der Tabellen f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung in anderen Kantonen siehe Daniel B\u00e4hler, Unterhaltsberechnungen \u2013 von der Methode zu den Franken, FamPra.ch 2015, 271, 308. F\u00fcr den Kanton Appenzell Ausserrhoden werden die steuerlichen Abz\u00fcge (nur Tabelle 11), nicht jedoch die Steuerbetr\u00e4ge ermittelt.<\/p>\n<p>Die Tabellen sind zur Verwendung ausschliesslich durch im Familienrecht spezialisierte Personen bestimmt. Diese sollten zus\u00e4tzlich \u00fcber Kenntnisse des Rechts der direkten Steuern nat\u00fcrlicher Personen sowie \u00fcber Anwendungskenntnisse der Tabellenkalkulation Microsoft Excel verf\u00fcgen.<\/p>\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<p>1\u2003Technische Voraussetzungen<br \/>\n2\u2003Lieferumfang und Installation<\/p>\n<p style=\"padding-left: 10px;\">2.1\u2003Unterhalts- und Steuerberechnungen<br \/>\n2.2\u2003G\u00fcterrecht<br \/>\n2.3\u2003Vorsorgeausgleich<br \/>\n2.4\u2003Weitere Tabellen<\/p>\n<p>3\u2003Funktionsweise der Excel-Tabellen<br \/>\n4\u2003Einsatz der Tabellen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 10px;\">4.1\u2003Allgemeines<br \/>\n4.2\u2003Unterhalts- und Steuerberechnungen<br \/>\n4.3\u2003G\u00fcterrecht<br \/>\n4.4\u2003Vorsorgeausgleich (Teilung der Austrittsleistungen)<br \/>\n4.5\u2003Unentgeltliche Rechtspflege<\/p>\n<h3>1 Technische Voraussetzungen<\/h3>\n<p>Die Unterhalts- und Steuerberechnungen sind im Format xlsm (Excel-Arbeitsmappe mit Makros) abgespeichert. Die Makros erm\u00f6glichen eine Neuberechnung von Unterhalt und Steuern sowie eine Berechnung der Voraussetzungen f\u00fcr die unentgeltliche Rechtspflege im Kanton Bern. Die \u00fcbrigen Tabellen sind im Format xlsx (Excel-Arbeitsmappe) abgespeichert. Alle Tabellen funktionieren mit Microsoft Excel, Versionen 2007 und sp\u00e4ter f\u00fcr Windows sowie Versionen 2008 und sp\u00e4ter f\u00fcr Mac. Der Einsatz auf Tablets mit Betriebssystem Android ist mit Excel f\u00fcr Android m\u00f6glich (ohne Makros).<br \/>\nDie Verwendung auf anderen Tabellenkalkulationsprogrammen und Betriebssystemen ist nicht ausgeschlossen, wurde von der Herausgeberschaft aber nicht gepr\u00fcft.<\/p>\n<h3>2 Lieferumfang und Installation<\/h3>\n<p>Es werden folgende Tabellen (Arbeitsmappen) geliefert (alle aktualisiert per Oktober 2025 und zweisprachig deutsch\/franz\u00f6sisch):<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>01-start.xlsx<\/td>\n<td>Tabelle mit Links auf die Berechnungstabellen<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>2.1 Unterhalts- und Steuerberechnungen<\/h3>\n<table style=\"height: 600px;\" width=\"453\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>11-uh-lebenskosten.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung mit Betreuungsunterhalt nach Lebens(haltungs)kostenmethode\u00a0 und Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>15-uh-alternierend.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung f\u00fcr alternierende Betreuung nach familienrechtlichem Grundbedarf und \u00dcberschussverteilung, optional nach Matrix (inkl. Berechnung der prozentualen Betreuungsanteile), mit Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>16-uh-ohne_kinder.xlsm<\/td>\n<td>Unterhalts- und Steuerberechnung nach familienrechtlichem Grundbedarf mit \u00dcberschussverteilung ohne Kindesunterhalt, mit Vorsorgeunterhalt<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>17-uh-vor_trennung.xlsx<\/td>\n<td>Berechnung des Unterhalts vor der Trennung (geb\u00fchrender Unterhalt), ohne Steuerberechnung<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>19-st-liegenschaften.xlsx<\/td>\n<td>Steuerliche Behandlung von Liegenschaften bei getrennter Veranlagung (bis die Abschaffung des Eigenmietwerts umgesetzt ist)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>2.2 G\u00fcterrecht<\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>21-gr-sofort.xlsx<\/td>\n<td>G\u00fcterrechtliche Auseinandersetzung (Errungenschaftsbeteiligung) mit sofortiger Zuordnung der Verm\u00f6genswerte zu den G\u00fctermassen<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>22-gr-spaeter.xlsx<\/td>\n<td>G\u00fcterrechtliche Auseinandersetzung (Errungenschaftsbeteiligung) mit sp\u00e4terer Zuordnung der Verm\u00f6genswerte zu den G\u00fctermassen<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>23-gr-zgb206.xlsx<\/td>\n<td>Mehrwertberechnung gem\u00e4ss Art. 206 ZGB (G\u00fctermassen beider Ehegatten)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>24-gr-zgb209.xlsx<\/td>\n<td>Mehrwertberechnung gem\u00e4ss Art. 209 Abs. 3 ZGB (verschiedene G\u00fctermassen eines Ehegatten)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>25-gr-liq-gesellschaft.xlsx<\/td>\n<td>Liquidation einfache Gesellschaft unter Ehegatten<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>2.3 Vorsorgeausgleich<\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>31-vs-austrittsleistungen.xlsx<\/td>\n<td>Teilung der Austrittsleistungen gem\u00e4ss Art. 122 f. ZGB und Art. 22a FZG<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>32-vs-fzg22b.xlsx<\/td>\n<td>Teilung der Austrittsleistungen mit zus\u00e4tzlicher Berechnung gem\u00e4ss Art. 22b FZG (Austrittsleistung im Zeitpunkt der Heirat nicht bekannt)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>33-vs-vorbezug-wef.xlsx<\/td>\n<td>Teilung der Austrittsleistungen bei Vorbez\u00fcgen f\u00fcr Wohneigentumsf\u00f6rderung (maximal drei Vorbez\u00fcge pro Ehegatte)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>39-vs-aufzinsung-bvg.xlsx<\/td>\n<td>Aufzinsung mit dem jeweiligen BVG-Mindestzinssatz<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>2.4 Weitere Tabellen<\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>41-ur-be-allgemein.xlsx<\/td>\n<td>Unentgeltliche Rechtspflege Kanton Bern, Berechnung allgemein (ohne getrennt lebende Ehepaare)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>42-ur-be-ehepaar<\/td>\n<td>Unentgeltliche Rechtspflege Kanton Bern, Berechnung f\u00fcr getrennt lebendes Ehepaar<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>51-erbteilung.xlsx<\/td>\n<td>Erbteilung<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>61-nettorendite.xlsx<\/td>\n<td>Nettorendite im Mietrecht<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>71-neues_vermoegen.xlsx<\/td>\n<td>Neues Verm\u00f6gen (Art. 265a SchKG)<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>91-zins-einzeln.xlsx<\/td>\n<td>Zinsberechnung einzeln<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>92-zins-kette.xlsx<\/td>\n<td>Zinsberechnung Kette<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h3>2.5 Installation<\/h3>\n<p>Die Tabellen werden als ZIP-Datei geliefert. Bevor die Excel-Dateien verwendet werden k\u00f6nnen, <span style=\"color: #ff5252;\">m\u00fcssen sie aus der ZIP-Datei extrahiert <\/span>werden. Dies geschieht folgendermassen:<\/p>\n<p>Unter Windows: Rechtsklick auf die ZIP-Datei, Men\u00fcpunkt \u00abAlle extrahieren\u00bb, Zielordner angeben.<br \/>\nUnter MacOS: Rechtsklick auf die ZIP-Datei, Men\u00fcpunkt \u00ab\u00d6ffnen mit\u00bb, \u00abArchivierungsprogramm\u00bb. Es wird automatisch ein Ordner mit den Excel-Dateien generiert.<\/p>\n<p>Die extrahierten Dateien sind m\u00f6glicherweise nicht schreibgesch\u00fctzt. Damit sie nicht versehentlich ver\u00e4ndert werden, sollte sogleich der <span style=\"color: #ff5252;\">Schreibschutz aktiviert<\/span>\u00a0werden:<\/p>\n<p>Unter Windows: Alle Dateien markieren, Rechtsklick, Men\u00fcpunkt \u00abEigenschaften\u00bb, Haken bei \u00abSchreibgesch\u00fctzt\u00bb setzen.<br \/>\nUnter MacOS: Rechtsklick auf jede einzelne Datei, Men\u00fcpunkt \u00abInformationen\u00bb, Haken bei \u00abGesperrt\u00bb setzen.<\/p>\n<p>Zu bearbeitende Tabellen k\u00f6nnen ab einer ge\u00f6ffneten Vorlage mit \u00abDatei speichern unter\u00bb ohne Schreibschutz abgespeichert werden. Bei Einbindung in ein Gesch\u00e4ftsverwaltungssystem sind die Vorlagen m\u00f6glicherweise ohne Schreibschutz zu verwenden.<\/p>\n<p>Unter Windows werden die in den xlsm-Dateien (11, 15 und 16) enthaltenen <span style=\"color: #ff0000;\">Makros<\/span> m\u00f6glicherweise <span style=\"color: #ff0000;\">vom Programm deaktiviert<\/span> (siehe <a href=\"https:\/\/learn.microsoft.com\/de-ch\/microsoft-365-apps\/security\/internet-macros-blocked\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/learn.microsoft.com\/de-ch\/microsoft-365-apps\/security\/internet-macros-blocked<\/a>). Sofern die Makros verwendet werden sollen, ist wie folgt vorzugehen: Schreibschutz deaktivieren, Rechtsklick auf die Datei, Men\u00fcpunkt \u00abEigenschaften\u00bb, unter \u00abSicherheit\u00bb (\u00abDie Datei stammt von einem anderen Computer\u2026\u00bb) Haken bei \u00abZulassen\u00bb setzen, \u00abOK\u00bb, Schreibschutz wieder aktivieren.<\/p>\n<p>Es wird empfohlen, das ganze Paket <span style=\"color: #ff5252;\">in einem Ordner auf der Festplatte oder einem Server abzuspeichern<\/span>. Empfehlenswert ist weiter, eine Verkn\u00fcpfung mit der Datei \u00ab01-start.xlsx\u00bb auf dem Desktop einzurichten (Klick mit rechter Maustaste auf die Datei im Windows-Explorer, Senden an, Desktop). Dies erm\u00f6glicht einen einfachen Einstieg in das Dateisystem.<\/p>\n<p>Der Start des Dateisystems erfolgt durch \u00d6ffnen der Datei \u00ab01-start.xlsx\u00bb. Die einzelnen Dateien k\u00f6nnen aber auch direkt \u00fcber den Explorer ge\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<h3>3 Funktionsweise der Excel-Tabellen<\/h3>\n<p>Die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen beruhen auf dem Programm Excel als Bestandteil von Microsoft 365 f\u00fcr Windows 11. Sie gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Microsoft 365 f\u00fcr MacOS, wobei den Besonderheiten dieses Betriebssystems Rechnung zu tragen ist.<\/p>\n<p>Die extrahierten Excel-Tabellen k\u00f6nnen ab dem Speicherort auf der Festplatte oder dem Server ge\u00f6ffnet werden. Auf der Festplatte oder dem Server k\u00f6nnen sie auch ver\u00e4ndert werden, wenn zuvor der Schreibschutz wieder ausgeschaltet wurde (mittels Klick mit der rechten Maustaste auf den Dateinamen und Entfernen des H\u00e4kchens \u00abSchreibgesch\u00fctzt\u00bb im Men\u00fcpunkt \u00abEigenschaften\u00bb\u00a0unter Windows bzw. \u00abGesperrt\u00bb im Men\u00fcpunkt \u00abInformationen\u00bb unter MacOS). So k\u00f6nnen z.B. der Autorenname, die Sprache oder der am H\u00e4ufigsten verwendete Kanton ein f\u00fcr alle Mal in die Tabelle aufgenommen werden. Nicht vergessen, anschliessend den Schreibschutz wieder einzuschalten!<\/p>\n<p>Die bearbeiteten Tabellen k\u00f6nnen unter einem beliebigen Namen und an einem beliebigen Ort (Festplatte, Server, USB-Stick) abgespeichert werden.<\/p>\n<p>Die Tabellen sind auf den Zoomfaktor 100 % eingestellt. Dieser kann in Excel auf verschiedene Weise ver\u00e4ndert werden (Men\u00fcpunkt \u00abAnsicht\u00bb oder Schieberegler unten rechts). So ist es m\u00f6glich, die Ansicht auf die Gr\u00f6sse und Aufl\u00f6sung des Bildschirms anzupassen. Bei Verwendung auf einem MacBook muss der Zoomfaktor vergr\u00f6ssert werden, damit die Tabellen nicht zu klein erscheinen.<\/p>\n<p>Auf den zweisprachigen Tabellen wird die Sprache mit der Eingabe \u00abd\u00bb oder \u00abf\u00bb in der entsprechenden Zelle (Dropdown-Men\u00fc) umgestellt.<\/p>\n<p>Bei den Tabellen f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung wird die Steuerberechnung laufend entsprechend den eingegebenen Zahlen aktualisiert. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr den Vorsorgeunterhalt, sobald der Jahrgang der berechtigten Person eingegeben und im Eingabefeld oben auf dem Hauptblatt \u00abj\u00bb (f\u00fcr \u00abja\u00bb) oder \u00abo\u00bb (f\u00fcr \u00aboui\u00bb) steht (Dropdown-Men\u00fc). Die automatisch ermittelten Betr\u00e4ge k\u00f6nnen gel\u00f6scht oder \u00fcberschrieben werden. Mit Klick auf die roten Schaltfl\u00e4chen kann eine Neuberechnung ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Es ist ohne Weiteres m\u00f6glich und gestattet, die Tabellen zu ver\u00e4ndern, sei es durch Anpassung von Formeln oder durch Einf\u00fcgen oder L\u00f6schen von Zellen oder Zeilen. Es ist dabei jedoch mit Vorsicht vorzugehen. Insbesondere d\u00fcrfen Zeilen nur in der Mitte von Berechnungen, nicht aber an deren Anfang oder Ende eingef\u00fcgt oder gel\u00f6scht werden. Bei den Tabellen mit Steuerberechnungen sollten keine Zeilen gel\u00f6scht werden, da sonst Bez\u00fcge verloren gehen k\u00f6nnen, was die Rechnung definitiv blockiert. \u00dcberfl\u00fcssige Zeilen k\u00f6nnen jedoch ausgeblendet werden (Klick mit der rechten Maustaste auf die Zeilennummer, dann Wahl des Men\u00fcpunktes \u00abAusblenden\u00bb). Wenn Zeilen oberhalb der Zeile \u00abLaufende Steuern\u00bb eingef\u00fcgt werden, wird das Makro \u00abBerechnen\u00bb (rote Schaltfl\u00e4che zur Neuausl\u00f6sung der Steuerberechnung) verf\u00e4lscht, mit der Folge, dass unrichtige Resultate geliefert werden.\u00a0Dasselbe gilt f\u00fcr die Berechnung des Vorsorgeunterhalts, wenn Zeilen oberhalb der Zeile \u00abPrivate Vorsorge\/Lebensversicherungen\u00bb eingef\u00fcgt werden. F\u00fcr besondere Bestandteile von Einkommen und Bedarf k\u00f6nnen die untersten, leeren Zeilen verwendet werden.<\/p>\n<p>Bei den Tabellen f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung enthalten gewisse Zellen den Wert 1, rosa eingef\u00e4rbt. Es handelt sich dabei um Zellen, die immer einen Betrag aufweisen sollten (Besch\u00e4ftigungsgrad und Einkommen unterhaltsverpflichtete Person, Wohnkosten, Krankenversicherungspr\u00e4mien). Sobald eine andere Zahl eingegeben wird, verschwindet die Einf\u00e4rbung. Teilweise werden im Lauf der Eingaben andere Zellen rosa eingef\u00e4rbt. Dies bedeutet, dass die Anwenderin oder der Anwender die vorgegebenen Werte \u00fcberpr\u00fcfen muss.<\/p>\n<p>Beim Verschieben von Eintr\u00e4gen mittels Ziehen und Ablegen ist zu beachten, dass jeweils auch die Formate (namentlich Rahmen) verschoben und am urspr\u00fcnglichen Ort entfernt werden. Dem kann vorgebeugt werden, indem w\u00e4hrend des Vorgangs die Ctrl-Taste gedr\u00fcckt gehalten wird. Dadurch wird der Eintrag mit den Formaten kopiert. Am urspr\u00fcnglichen Ort kann dann der blosse Eintrag mittels Tastendruck auf \u00abDelete\u00bb gel\u00f6scht werden. Mit dem Pinsel-Symbol im Men\u00fcpunkt \u00abStart, Zwischenablage\u00bb (oben links) k\u00f6nnen im \u00dcbrigen Formatierungen auf einfache Weise kopiert werden.<\/p>\n<p>Einige Tabellen enthalten Kommentare zu einzelnen Zellen (ausschliesslich in deutscher Sprache), welche durch \u00dcberfahren von oben rechts rot markierten Zellen erscheinen. Es gibt auch Links (in blauer bzw. violetter Farbe), welche Webseiten \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Fallbearbeitung kann es sinnvoll sein, s\u00e4mtliche ben\u00f6tigten Tabellen in einer einzigen Datei abzuspeichern. Zu diesem Zweck ist zun\u00e4chst eine Unterhalts- und Steuertabelle zu erstellen. Anschliessend kann eine G\u00fcterrechtstabelle ge\u00f6ffnet und mit dem Befehl \u00abVerschieben oder kopieren\u00bb (Rechtsklick auf die Lasche unterhalb der Tabelle) in die Unterhalts- und Steuertabelle verschoben werden. Mit etwas Excel-Kenntnissen k\u00f6nnen dann auch Verkn\u00fcpfungen zwischen G\u00fcterrecht und Unterhalt hergestellt werden. Auf dieselbe Weise k\u00f6nnen Mehrwertberechnungen und Berechnungen der Austrittsleistungen in eine solche \u00aball-in-one\u00bb-Datei integriert werden.<\/p>\n<p>Analog kann vorgegangen werden, wenn der Unterhalt auf den Vor-Trennungs-\u00dcberschuss begrenzt werden soll. Nach Integration der diesen berechnenden Tabelle 17 in die Unterhalts- und Steuertabelle (Tabelle 11, 15 oder 16) kann der Vor-Trennungs-\u00dcberschuss mittels Verkn\u00fcpfung (unter umgekehrtem Vorzeichen) dort als Vorabzuteilung eingegeben werden. Die vorgegebenen Kopfanteile der Unterhaltsberechtigten sind anschliessend h\u00e4ndisch zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>Es ist auch m\u00f6glich, durch Querverweise einzelne Werte von einer Tabelle in eine andere zu \u00fcbernehmen, so dass sie jeweils aufdatiert werden. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, wenn Unterhalts- und Steuerberechnungen f\u00fcr mehrere Zeitpunkte durchgef\u00fchrt werden sollen, und davon ausgegangen wird, dass sich gewisse Faktoren (z.B. Einkommen der unterhaltsverpflichteten Person) durch den Zeitenlauf nicht ver\u00e4ndern. Dabei ist allerdings grosse Sorgfalt geboten.<\/p>\n<p>Zum Ausdrucken sind die meisten Tabellen so eingerichtet, dass jedes Blatt der Tabelle auf ein einziges A4-Blatt (das Hauptblatt der Unterhalts- und Steuerberechnungen auf zwei Bl\u00e4tter) ausgedruckt wird. Falls die Zahlen zu klein erscheinen, k\u00f6nnen \u00fcberfl\u00fcssige Zeilen wie oben beschrieben ausgeblendet werden. Im Weiteren ist im Men\u00fcpunkt \u00abSeitenlayout, Seite einrichten, Blatt\u00bb die Option \u00abSchwarzweissdruck\u00bb aktiviert, was ver\u00e4ndert werden kann. Wenn die Tabellen mit eigenen Bemerkungen versehen wurden, k\u00f6nnen sie auch im Querformat ausgedruckt werden (Men\u00fcpunkt \u00abSeitenlayout, Ausrichtung, Querformat\u00bb). Gegebenenfalls m\u00fcssen dann die Seitenumbr\u00fcche angepasst werden (Men\u00fcpunkt \u00abAnsicht, Umbruchvorschau\u00bb).<\/p>\n<h3>4 Einsatz der Tabellen<\/h3>\n<h3>4.1 Allgemeines<\/h3>\n<p>Es liegt in der Natur von elektronischen Berechnungen, dass sie ausschliesslich und wertfrei Zahlen verarbeiten. Die Tabellen enthalten zudem generelle Formeln, die m\u00f6glicherweise nicht auf den Einzelfall zugeschnitten sind. Es ist deshalb grosse Sorgfalt auf die Bestimmung der einzugebenden Zahlen und auf die \u00dcberpr\u00fcfung des erhaltenen Ergebnisses auf Plausibilit\u00e4t und Gerechtigkeit zu verwenden. Die Tabellen funktionieren f\u00fcr einen grossen Teil der F\u00e4lle, jedoch nicht bei speziellen Konstellationen (z.B. mehr als vier bzw. bei alternierender Betreuung mehr als drei Kinder, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, unterschiedliche Betreuungsverh\u00e4ltnisse).<\/p>\n<h3>4.2 Unterhalts- und Steuerberechnungen<\/h3>\n<p>Siehe dazu auch den Fachkommentar von Prof. Dr. Annette Spycher\/Daniel B\u00e4hler\/Dr. Nadja Majid zur Unterhaltsberechnung, die Bedienungsanleitung zur Steuerberechnung und den Artikel von Daniel B\u00e4hler zu Familienunterhalt und Steuern auf dieser Webseite. \u00a0Tiefer greifende Ausf\u00fchrungen finden sich im Handbuch des Unterhaltsrechts (Hrsg. Prof. Dr. Heinz Hausheer\u2020 und Prof. Dr. Annette Spycher, 3. Auflage, St\u00e4mpfli Verlag AG Bern 2023).<\/p>\n<p>Die Berechnungen der Steuern und des Vorsorgeunterhalts funktionieren nur, wenn <span style=\"color: #ff5252;\">im Men\u00fcpunkt \u00abDatei, Optionen, Formeln\u00bb (Excel f\u00fcr Mac: \u00abExcel, Einstellungen, Berechnung\u00bb) bei \u00abIterative Berechnung aktivieren\u00bb ein Haken gesetzt ist<\/span>. Andernfalls wird ein Zirkelbezug gemeldet. Zur Neuberechnung mittels Klick auf die roten Schaltfl\u00e4chen m\u00fcssen zudem die Makros aktiviert sein (Men\u00fcpunkt \u00abDatei, Optionen, Trust Center, Einstellungen f\u00fcr das Trust Center, Makroeinstellungen\u00bb).<\/p>\n<p>Beim Einsatz auf Tablets mit Microsoft Excel werden Makros nicht unterst\u00fctzt, so dass eine Neuberechnung mit Klick auf die roten Schaltfl\u00e4chen nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Alle Eingaben sind auf dem Hauptblatt (Tabelle 16: Blatt \u201eUnterhalt\u201c) vorzunehmen. Eingaben auf dem Blatt \u00abHilfsblatt\u00bb (Tabelle 11) verf\u00e4lschen die Rechnung.<\/span><\/p>\n<p>Die Datei \u00ab11-uh-lebenskosten.xlsm\u00bb zur Berechnung des familienrechtlichen Unterhalts nach Lebens(haltungs)kostenmethode (<a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F144-III-377%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 144 III 377<\/a>) besteht aus drei gr\u00fcn markierten Bl\u00e4ttern, in welche Eingaben erfolgen (Hauptblatt, Steuerangaben, Vorsorge) und aus vier weiteren Bl\u00e4ttern, welche der Berechnung dienen (Hilfsblatt, Steuerberechnung, Grundlagen, Steuertarife). Die Tabelle ist in erster Linie geeignet f\u00fcr F\u00e4lle, bei denen ein Elternteil alle Kinder haupts\u00e4chlich betreut. F\u00fcr F\u00e4lle mit alternierender Betreuung oder bei mehreren Kindern mit verschiedenen Betreuungsverh\u00e4ltnissen eignet sie sich nicht bzw. muss sie manuell angepasst werden. M\u00f6glich ist die Verwendung bei alternierender Betreuung, wenn zum Vornherein feststeht, welcher Elternteil Unterhaltsbeitr\u00e4ge zu erbringen hat. Diesfalls sind die beim unterhaltsverpflichteten Elternteil anfallenden Kosten f\u00fcr die Kinder in den Grundbedarf bzw. \u00dcberschussanteil dieses Elternteils aufzunehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr alternierende Betreuung wurde die Datei \u00ab15-uh-alternierend.xlsm\u00bb entwickelt. Siehe dazu vor Anwendung unbedingt das entsprechende <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/alternierende-betreuung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"color: #ff0000;\">Factsheet<\/span>.<\/a><\/p>\n<p>Die Angaben \u00fcber die Familie sind im Hauptblatt einzutragen. Dieses enth\u00e4lt einleitend Felder zur Eingabe der Jahrg\u00e4nge der Familienmitglieder, der Wohnsitzkantone, der Angaben, ob die Eltern verheiratet sind bzw. waren oder nicht, ob Wohngemeinschaften bestehen, wer die Familienzulagen bezieht, ob der Vorsorgeunterhalt eingef\u00fcgt werden soll, in welcher H\u00f6he allenfalls eine Sparquote besteht und wie diese auf die beteiligten erwachsenen Personen verteilt werden soll. Bei der Eingabe der Jahrg\u00e4nge von Kindern werden automatisch die Familienzulagen f\u00fcr privatrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse im Wohnsitzkanton des bezugsberechtigten Elternteils (BE, ZH, LU, FR, SO, BS, BL, AG, SG oder AR) eingef\u00fcgt. Die Betr\u00e4ge k\u00f6nnen jedoch \u00fcberschrieben werden.<\/p>\n<p>Unter Ziffer 1 sind s\u00e4mtliche verf\u00fcgbaren Mittel der Familienmitglieder in der jeweiligen Spalte einzutragen. Die Familienzulage gilt als Einkommen des Kindes (wird aber steuerlich dem sie beziehenden Elternteil zugerechnet). Einkommen des Kindes (Lehrlingseinkommen) ist ebenfalls vollst\u00e4ndig aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Unter Ziffer 2 erfolgt der Eintrag der Bestandteile des familienrechtlichen Grundbedarfs, wiederum aufgeteilt auf die einzelnen Familienmitglieder. Dies bedingt eine Aufteilung der Wohnkosten des Familienteils mit den Kindern (bei alternierender Betreuung der Wohnkosten beider Haushalte) auf den Elternteil und die Kinder. In der entsprechenden Zeile sind die Wohnkostenanteile der Kinder einzutragen, wobei dem Elternteil ein angemessener Anteil verbleiben sollte. Diese werden von den Wohnkosten des Elternteils abgezogen. Auszuscheiden sind grunds\u00e4tzlich ebenfalls die auf die Kinder-Unterhaltsbeitr\u00e4ge entfallenden Anteile an den Steuern. In den Tabellen 11 und 15 wird der Steueranteil jedes Kindes nach dem Verh\u00e4ltnis der Eink\u00fcnfte dieses Kindes (Familienzulagen, Barunterhalt) zu den gesamten Eink\u00fcnften des Elternteils (inkl. Betreuungsunterhalt) und der von ihm betreuten Kinder vorgegeben (<a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-III-457%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 147 III 457 E. 4.2.3.5<\/a>). Bei den Eink\u00fcnften ist zu beachten, dass sie ohne die steuerlichen Abz\u00fcge bemessen werden und somit <span style=\"color: #ff0000;\">nicht<\/span> identisch mit dem steuerbaren Einkommen sind.<\/p>\n<p>Unter Ziffer 3 wird die Differenz zwischen den verf\u00fcgbaren Mitteln und dem Grundbedarf ermittelt. Beim Grundbedarf wird der auf die Vorsorge und allf\u00e4llige Unterhaltsbeitr\u00e4ge an Dritte entfallende Teil separat ausgewiesen. Dies spielt jedoch erst bei der Ausscheidung des Betreuungsunterhalts unter Ziffer 5 eine Rolle. F\u00fcr die Verteilung der Differenz bestehen zwei Zeilen, \u00abVorabzuteilung\u00bb und \u00abVerteiler f\u00fcr \u00dcberschuss\/Manko\u00bb. Der Verteiler beruht auf den K\u00f6pfen der Familienmitglieder (\u00abgrosse und kleine K\u00f6pfe\u00bb, Eltern ein Kopf, minderj\u00e4hrige Kinder ein halber Kopf; <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-III-265%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 147 III 265 E. 7.3<\/a>). Ausgenommen von der Verteilung nach K\u00f6pfen sind die Mankof\u00e4lle, wo das gesamte Manko dem hauptbetreuenden Elternteil angelastet wird. Der hauptbetreuende Elternteil erh\u00e4lt einen Kopfanteil, wenn die Eltern verheiratet sind oder waren, was oben auf dem Blatt einzugeben ist. Waren die Eltern nie verheiratet, erscheint (mit Ausnahme der Mankof\u00e4lle) die Zahl Null. Korrekturen der \u00dcberschussverteilung nach K\u00f6pfen erfolgen in der Zeile \u00abVorabzuteilung\u00bb, wo ein Frankenbetrag oder eine Formel mit Verweis auf andere Zellen, namentlich den eigenen \u00dcberschuss des hauptbetreuenden Elternteils, eingegeben werden kann. Aus technischen Gr\u00fcnden muss diese Zahl negativ sein (Ausnahme bei Zuteilung eines Mankoanteils). Vorab zugeteilt werden k\u00f6nnen eine Sparquote, ein frei verf\u00fcgbarer Anteil des nie mit dem verpflichteten Elternteil verheiratet gewesenen hauptbetreuenden Elternteils an seinem eigenen Einkommen, ein frei verf\u00fcgbarer Anteil des Kindes an seinem Lehrlingseinkommen oder ein den Unterhaltsanspruch begrenzender Vor-Trennungs-\u00dcberschuss (dazu vorne, Abschnitt 3). Die Zeile \u00abVorabzuteilung\u00bb wird ebenfalls (automatisch) verwendet, wenn in einem Mankofall die verf\u00fcgbaren Mittel nicht zur Deckung des Barunterhalts der Kinder ausreichen.<\/p>\n<p>Eingaben in der Zeile \u00abVorabzuteilung\u00bb beeinflussen die H\u00f6he der \u00dcberschussanteile der anderen Familienmitglieder, namentlich der Kinder. Dies kann verhindert werden, indem den Kindern mittels Vorabzuteilung feste Anteile am \u00dcberschuss zugewiesen werden und die Kopfanteile auf 0 gesetzt werden. Auf diese Weise werden die \u00dcberschussanteile der Kinder \u00abeingefroren\u00bb.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Erzielt ein hauptbetreuender Elternteil einen eigenen \u00dcberschuss, ist mittels Vorabzuteilung oder direkter Korrektur der \u00dcberschussverteilung daf\u00fcr zu sorgen, dass dieser Elternteil nicht oder nur beschr\u00e4nkt f\u00fcr den Barunterhalt der Kinder in Anspruch genommen wird<\/span> (BGer <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=5A_727%2F2018&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F22-08-2019-5A_727-2018&amp;number_of_ranks=43\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">5A_727\/2018<\/a> E.\u00a04.3, <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-III-265%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 147 III 265<\/a> E. 5.5 und 8.1). <span style=\"color: #ff0000;\">Dies gilt insbesondere bei Eltern, die nie miteinander verheiratet waren.<\/span><\/p>\n<p>Unter Ziffer 4 wird unter Ber\u00fccksichtigung, dass der Betreuungsunterhalt wirtschaftlich dem betreuenden Elternteil zukommen soll, ein \u00abwirtschaftlicher\u00bb Unterhaltsanspruch ermittelt. Dieser ergibt sich aus dem Grundbedarf, der Vorabzuteilung und dem nach K\u00f6pfen bestimmten \u00dcberschussanteil. Die (negative) Zahl in der Zeile \u00abUnterhaltsanspruch wirtschaftlich\u00bb beim verpflichteten Elternteil entspricht dem von diesem zu leistenden Gesamtunterhaltsbeitrag.<\/p>\n<p>Unter Ziffer 5 (\u00abUnterhaltsanspruch rechtlich\u00bb) wird der zun\u00e4chst beim hauptbetreuenden Elternteil aufgef\u00fchrte Gesamtunterhaltsbeitrag auf die berechtigten Familienmitglieder verteilt. In einem ersten Schritt wird der Barunterhalt der Kinder (Grundbedarf abz\u00fcglich eigenem Einkommen zuz\u00fcglich Vorabzuteilung und nach K\u00f6pfen bestimmtem \u00dcberschussanteil) auf die Kinder umgelagert. In einem zweiten Schritt wird ein Manko des hauptbetreuenden Elternteils, bestehend aus der Differenz zwischen seinem eigenen Einkommen und seinem Grundbedarf (ohne Ber\u00fccksichtigung der Vorsorge), in den Betreuungsunterhalt verschoben. Gleichzeitig wird der Betreuungsunterhalt auf die Kinder aufgeteilt. Dies erfolgt standardm\u00e4ssig zu gleichen Teilen auf alle Kinder. Alternativ kann (rein zum Zweck der Verteilung des Betreuungsunterhalts) der Betreuungsbedarf der einzelnen Kinder in Prozenten eingegeben werden. Das Blatt rechnet dann die eingegebenen Zahlen auf insgesamt 100 % auf. In einem dritten Schritt erfolgt eine allf\u00e4llige Umlagerung des \u00dcberschussanteils des hauptbetreuenden Elternteils auf den Betreuungsunterhalt (entspricht allerdings nicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die den Betreuungsunterhalt auf den familienrechtlichen Grundbedarf beschr\u00e4nkt, <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F144-III-377%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 144 III 377 E. 7.1.4<\/a>). Im gleichen Schritt kann durch Eingabe einer negativen Zahl (Prozent oder Franken) ein urspr\u00fcnglich dem Betreuungsunterhalt zugewiesener Betrag in den pers\u00f6nlichen Unterhalt \u00abzur\u00fcckgeholt\u00bb werden. Bereits vorg\u00e4ngig erfolgt dies automatisch im Umfang eines Steueranteils auf dem pers\u00f6nlichen Unterhalt, welcher zun\u00e4chst dem Betreuungsunterhalt zugewiesen, dann aber \u00abzur\u00fcckverschoben\u00bb wird. Die Berechnung dieses Steueranteils geschieht im Verh\u00e4ltnis des pers\u00f6nlichen Unterhalts zu den gesamten Eink\u00fcnften des hauptbetreuenden Elternteils. Der auf das Erwerbseinkommen entfallende Steueranteil wird somit dem Betreuungsunterhalt zugeschlagen. Wenn der hauptbetreuende Elternteil einen \u00dcberschuss aufweist und ausnahmsweise einen Teil des Barunterhalts der Kinder tragen muss, erfolgt auf der n\u00e4chsten Zeile eine Umlagerung auf das Kind, was zu einer Verminderung des im ersten Schritt dem unterhaltspflichtigen Elternteil auferlegten Barunterhalts f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Unter Ziffer 6 erscheint das Ergebnis. Ersichtlich sind der allf\u00e4llige pers\u00f6nliche Unterhaltsbeitrag des hauptbetreuenden Elternteils, die Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kinder, aufgeteilt nach Barunterhalt und Betreuungsunterhalt, sowie das Total der Unterhaltsbeitr\u00e4ge. Das Ergebnis kann auf dem Blatt \u00abHilfsblatt\u00bb kontrolliert werden, in welches die Eingaben auf dem Hauptblatt \u00fcbernommen werden. In Mankof\u00e4llen ist die Verteilung des Mankos auf die einzelnen Bestandteile des Unterhalts ersichtlich.<\/p>\n<p>Das Blatt \u00abR\u00e9sum\u00e9\u00bb enth\u00e4lt eine Zusammenfassung der Ergebnisse auf einer A4-Seite in der Darstellung des Hauptblattes.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><span style=\"color: #000000;\">Die im Hauptblatt rot erscheinenden Zahlen werden (z.T. via das Blatt \u00abHilfsblatt\u00bb) auf das Blatt \u00abSteuerangaben\u00bb \u00fcbertragen oder dort zu Abz\u00fcgen verarbeitet. Die erscheinenden Betr\u00e4ge sind jedoch zu kontrollieren und n\u00f6tigenfalls anzupassen.<\/span> Bei Wohneigentum m\u00fcssen beim Einkommen der Eigenmietwert, der Unterhaltsabzug und der Schuldzinsenabzug und beim Verm\u00f6gen der Steuerwert und die hypothekarische Belastung manuell eingegeben werden (bis die Abschaffung des Eigenmietwerts umgesetzt ist).<\/span><\/p>\n<p>Im Blatt \u00abVorsorge\u00bb werden ebenfalls Angaben aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen und verarbeitet. Das Blatt rechnet auch dann, wenn im Hauptblatt der entsprechende Schalter auf \u00abn\u00bb gestellt ist, nur wird das Resultat diesfalls nicht in die Unterhaltsberechnung \u00fcbertragen. Die Berechnung erfolgt nach der Methode des Beitragsausfalls (BGer <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Vorsorgeunterhalt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">5A_210\/2008<\/a> und <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=5A_899%2F2012&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F18-02-2013-5A_899-2012&amp;number_of_ranks=4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">5A_899\/2012<\/a>). Erziehungsgutschriften der AHV werden standardm\u00e4ssig nicht ber\u00fccksichtigt, was aber ver\u00e4ndert werden kann (vgl. dazu allerdings das Urteil des Obergerichts Z\u00fcrich vom 01.04.2016, <a href=\"https:\/\/www.gerichte-zh.ch\/fileadmin\/user_upload\/entscheide\/oeffentlich\/LC150023-O10.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LC150023<\/a>, E. 2.9.4). Der f\u00fcr die Ermittlung des geb\u00fchrenden Verbrauchsunterhalts anzurechnende \u00dcberschuss (inkl. Vorabzuteilung, ohne Sparquote) wird standardm\u00e4ssig aus dem Hauptblatt \u00fcbernommen. Es kann aber auch manuell der \u00dcberschuss vor der Trennung eingegeben werden (<a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F135-III-158%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 135 III 158 E. 4)<\/a>. Dazu kann die Tabelle \u00ab17-uh-vor_trennung.xlsx\u00bb dienen. \u00a0<a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/vorsorgeunterhalt.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Siehe zum Vorsorgeunterhalt auch die Kurzanleitung auf dieser Webseite.<\/a><\/p>\n<p>Die Berechnungen k\u00f6nnen sowohl f\u00fcr Unterhaltsbeitr\u00e4ge bei bestehender Ehe (Art. 176 ZGB und Art. 276 ZPO) als auch f\u00fcr solche nach Scheidung (Art. 125 ZGB) verwendet werden. Es sind jedoch gegebenenfalls andere Werte einzusetzen, je nachdem ob die Berechnung f\u00fcr eine k\u00fcrzere oder l\u00e4ngere Frist erfolgt.<\/p>\n<p>Wenn gleichzeitig mit der Unterhaltsberechnung auch die Voraussetzungen f\u00fcr das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege (uR) im Kanton Bern \u00fcberpr\u00fcft werden sollen, k\u00f6nnen im Blatt \u00abHilfsblatt\u00bb die standardm\u00e4ssig ausgeblendeten Zeilen unterhalb von Ziffer 5 eingeblendet werden, wof\u00fcr das Makro \u00abuR\/AJ\u00bb (rote Schaltfl\u00e4che) verwendet werden kann.<\/p>\n<h3>4.3 G\u00fcterrecht<\/h3>\n<p>Diese Tabellen erm\u00f6glichen die Berechnung einer g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung bei Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird strikte nach der gesetzlichen Regelung vorgegangen: Aufnahme der im Zeitpunkt der Auseinandersetzung vorhandenen Verm\u00f6genswerte und Schulden, gegebenenfalls Ausgleich nicht mehr vorhandener Verm\u00f6genswerte mittels Ersatzforderungen, Hinzurechnungen unter den Voraussetzungen von Art. 208 ZGB, Ergebnis gleich Geldforderung des einen an den anderen Ehegatten nach Verrechnung. Schulden sind mit dem Betrag und negativem Vorzeichen in die Tabellen aufzunehmen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Sofortige Zuordnung (21-gr-sofort.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle beruht darauf, dass bereits im Moment der Eingabe bekannt ist, welcher Verm\u00f6genswert zu welcher G\u00fctermasse geh\u00f6rt, und erm\u00f6glicht eine \u00fcbersichtliche Darstellung. Bei nachtr\u00e4glichen Ver\u00e4nderungen muss der Eintrag gel\u00f6scht und am anderen Ort neu erstellt werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Sp\u00e4tere Zuordnung (22-gr-spaeter.xlsx)<\/span><br \/>\nDieses Blatt erm\u00f6glicht es, zun\u00e4chst ein Inventar aller Verm\u00f6genswerte und Schulden aufzustellen und diese erst nachtr\u00e4glich den einzelnen G\u00fctermassen zuzuordnen. Bei der Zuordnung m\u00fcssen die folgenden Abk\u00fcrzungen verwendet werden:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Eigengut Ehegatte\/in 1<\/td>\n<td>EG1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Eigengut Ehegatte\/in 2<\/td>\n<td>EG2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Errungenschaft Ehegatte\/in 1<\/td>\n<td>ER1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Errungenschaft Ehegatte\/in 2<\/td>\n<td>ER2<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Errungenschaft beide gemeinsam<br \/>\n(Zuordnung je h\u00e4lftig an ER1 und ER2)<\/td>\n<td>ERB<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Diese deutschsprachigen Abk\u00fcrzungen m\u00fcssen auch dann verwendet werden, wenn die Tabelle in franz\u00f6sischer Sprache benutzt wird.<\/p>\n<p>Im Zweifelsfall ist diese Tabelle derjenigen mit sofortiger Zuordnung vorzuziehen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Mehrwertberechnungen (23-gr-zgb206.xlsx und 24-gr-zgb209.xlsx)<\/span><br \/>\nEs besteht je eine Tabelle f\u00fcr Berechnungen gem\u00e4ss Art. 206 ZGB (Investitionen in Verm\u00f6genswerte des anderen Ehegatten) und Art. 209 Abs. 3 ZGB (Investitionen in Verm\u00f6genswerte der anderen G\u00fctermasse desselben Ehegatten). Sie beruhen auf der Berechnung in <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;from_year=1954&amp;to_year=2020&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;from_date_push=&amp;top_subcollection_clir=bge&amp;query_words=123+III+152&amp;part=all&amp;de_fr=&amp;de_it=&amp;fr_de=&amp;fr_it=&amp;it_de=&amp;it_fr=&amp;orig=&amp;translation=&amp;rank=1&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F123-III-152%3Ade&amp;number_of_ranks=7&amp;azaclir=clir\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BGE 123 III 152<\/a> bzw. dem Kommentar von Hausheer\/Jaun zu diesem BGE in ZBJV 133\/1997 512. Diese Hilfstabellen k\u00f6nnen mit dem Befehl \u00abVerschieben oder kopieren\u00bb nach Rechtsklick auf die Lasche unterhalb der Tabelle in die Arbeitsmappe G\u00fcterrecht aufgenommen und mit der Haupttabelle so verkn\u00fcpft werden, dass das jeweilige Resultat der Mehrwertberechnung in der Haupttabelle erscheint.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Liquidation einfache Gesellschaft (25-gr-liq-gesellschaft.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle erm\u00f6glicht es, vor der g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung eine zwischen den Ehegatten bestehende einfache Gesellschaft (Liegenschaft im Gesamteigentum) zu liquidieren. Sie kann wie oben beschrieben in die Arbeitsmappe G\u00fcterrecht aufgenommen und mit der Haupttabelle verkn\u00fcpft werden.<\/p>\n<h3>4.4 Vorsorgeausgleich (Teilung der Austrittsleistungen)<\/h3>\n<p>Siehe dazu auch den separaten Kommentar. Die Ver\u00e4nderungen des BVG-Mindestzinssatzes sind in den Tabellen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Regelfall (31-vs-austrittsleistungen.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle errechnet die w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Austrittsleistungen beider Ehegatten und den gem\u00e4ss Art. 122 f. ZGB und Art. 22b FZG zu \u00fcbertragenden Betrag. Im Weiteren k\u00f6nnen mit einem separaten Blatt Aufzinsungsberechnungen aller Art vorgenommen werden (f\u00fcr weitere Freiz\u00fcgigkeitsguthaben oder aus Eigengut finanzierte Einmaleinlagen).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Berechnung nach Art. 22b FZG (32-vs-fzg22b.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle enth\u00e4lt gegen\u00fcber dem Regelfall ein zus\u00e4tzliches Blatt, mit welchem in Anwendung der Tabelle des EDI gem\u00e4ss Art. 22b FZG die Austrittsleistung bei Eheschluss errechnet werden kann, wenn diese nicht genau bekannt ist. Der Tabellenwert wird dabei automatisch ermittelt. Mit einem weiteren Blatt k\u00f6nnen die Einmaleinlagen im Interpolationszeitraum behandelt werden. Alle Bl\u00e4tter sind miteinander verkn\u00fcpft, so dass die Angaben direkt \u00fcbertragen werden.\u00a0Zu beachten ist, dass Aufzinsungen in diesem Zusammenhang generell mit dem bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Mindestzinssatz von 4 % erfolgen. Der Zeitpunkt der ersten gemeldeten Austrittsleistung (Zeitpunkt A) muss deshalb vor diesem Datum liegen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Berechnung bei Vorbez\u00fcgen Wohneigentumsf\u00f6rderung (33-vs-vorbezug-wef.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle ber\u00fccksichtigt den Umstand, dass Vorbez\u00fcge f\u00fcr Wohneigentumsf\u00f6rderung nicht aufgezinst werden und wendet diesen Grundsatz auf den vorehelichen Teil der Vorbez\u00fcge an. Dieser wird somit f\u00fcr die Berechnung der w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Austrittsleistung ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vorbezugs nicht mehr aufgezinst. Der Zinsverlust wird gem\u00e4ss Art. 22a Abs. 3 FZG anteilsm\u00e4ssig dem vor der Eheschliessung und dem danach bis zum Bezug ge\u00e4ufneten Vorsorgeguthaben belastet. Die Datei enth\u00e4lt ebenfalls eine Tabelle zur Berechnung der Austrittsleistung bei Heirat gem\u00e4ss Art. 22b FZG.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnen bei beiden Ehegatten maximal drei Vorbez\u00fcge ber\u00fccksichtigt werden. Ein allf\u00e4lliger Kapitalverlust wird gem\u00e4ss Art. 22a Abs. 3 FZG anteilsm\u00e4ssig dem vorehelichen und dem ehelichen Teil des Vorbezugs angelastet. Bei mehreren Vorbez\u00fcgen eines Ehegatten erfolgt eine proportionale Verteilung des Verlusts auf die Vorbez\u00fcge, was h\u00e4ndisch ver\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Aufzinsungen mit BVG-Mindestzinssatz (39-vs-aufzinsung-bvg.xlsx)<\/span><br \/>\nDiese Tabelle erm\u00f6glicht die Vornahme von Aufzinsungen mit dem jeweiligen BVG-Mindestzinssatz. Sie kann mit dem oben beschriebenen Vorgehen in andere Tabellen integriert werden.<\/p>\n<h3>4.5 Unentgeltliche Rechtspflege<\/h3>\n<p>Die entsprechenden Tabellen beruhen auf dem <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/kreisschreiben-unentgeltliche-rechtspflege\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kreisschreiben Nr. 1<\/a> der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern und des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern. Sie enthalten keine automatische Steuerberechnung.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Allgemein (41-ur-be-allgemein.xlsx)<\/span><br \/>\nDieses Blatt ist \u00fcberall dort anwendbar, wo sich die Frage nach der Geltendmachung des dem Anspruch gegen\u00fcber dem Staat auf unentgeltliche Rechtspflege vorgehenden Anspruchs auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses gegen\u00fcber dem anderen Ehegatten gest\u00fctzt auf die eheliche Unterhaltspflicht (vgl. dazu <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/clir\/http\/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;from_year=1954&amp;to_year=2020&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;from_date_push=&amp;top_subcollection_clir=bge&amp;query_words=142+III+36&amp;part=all&amp;de_fr=&amp;de_it=&amp;fr_de=&amp;fr_it=&amp;it_de=&amp;it_fr=&amp;orig=&amp;translation=&amp;rank=1&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F142-III-36%3Ade&amp;number_of_ranks=3&amp;azaclir=clir\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BGE 142 III 36<\/a> E. 2.3 S. 39 mit Hinweisen) nicht stellt, d.h. bei Einzelpersonen und Ehegatten in ungetrennter Ehe.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff5252;\">Getrennt lebende Ehepaare (42-ur-be-ehepaar.xlsx)<\/span><br \/>\nDieses Blatt erm\u00f6glicht nebst der Pr\u00fcfung der Voraussetzungen f\u00fcr die unentgeltliche Rechtspflege auch die Beantwortung der Frage, ob der andere Ehegatte in der Lage ist, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten. Es ist dann zu verwenden, wenn die Unterhaltsbeitr\u00e4ge bereits festgesetzt sind. Andernfalls ist eine Tabelle f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung mit Einblendung der Zeilen f\u00fcr die unentgeltliche Rechtspflege (siehe oben) einzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auflage Oktober 2025 Daniel B\u00e4hler, F\u00fcrsprecher, ehem. Oberrichter, Bern Prof. Dr. Annette Spycher, F\u00fcrsprecherin, LL.M, Bern Es gelten die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 30.09.2025 Die Tabellen f\u00fcr Unterhalts- und Steuerberechnung sind in den Kantonen Bern, Z\u00fcrich, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und St. Gallen einsetzbar (aktualisiert per 2025), die \u00fcbrigen Tabellen in der gesamten Schweiz. &hellip; <a href=\"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/bedienungsanleitung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Bedienungsanleitung<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-78","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=78"}],"version-history":[{"count":98,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":27381,"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions\/27381"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/berechnungsblaetter.ch\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=78"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}